Datenschutz Allgemein
Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten.
Gemäss neuem Datenschutzgesetz vom 1. 9.2023
Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung
Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung, Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch den behandelnden Arzt im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von weiteren Ärzten und Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. Die Krankengeschichte umfasst die auf dem Patientenformular gemachten persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie alle für die umfassende medizinische Betreuung notwendigen Informationen (Anamnese, Befunde, Laborbefunde, Bildgebung und Berichte).
Dauer der Aufbewahrung, Sicherheit der Daten
Ihre Krankengeschichte wird elektronisch in der Cloude gespeichert und sollte während 20 Jahren nach Ihrer letzten Behandlung bzw. solange die Praxis existiert aufbewahrt werden. Danach oder auf Wunsch wird sie gelöscht. Für die Sicherheit der Daten in der iCloude oder im Netz sowie die digitale Aufbewahrung bzw. Vernichtung kann die Praxis keine Verantwortung übernehmen (steht in den Sternen bzw. in den Wolken)! Die Praxis bemüht sich, Computer vor Angriffen zu schützen, kann aber keine Garantie bezüglich Datenraub oder Hackerangriffen geben, was auch für die Sicherheit von Email-Daten oder Versand gilt.
Weitergabe der Daten
Ihre Personendaten und Ihre medizinischen Daten übermitteln wir digital mit Ihrem Einverständnis an andere Ärzte, Institutionen (Spitäler, Labor), wenn dies medizinisch notwendig und sinnvoll ist, z.B. Überweisungen, Berichte an Zuweiser oder Hausarzt, Anästhesist für Operationen etc. oder auch Abrechnungen (Krankenversicherung, IV). Die Weitergabe an ein Inkassobüro erfolgt nur bei fälligen Geldforderungen.
Jeder Arzt untersteht der gesetzlichen Meldepflicht, in ganz speziellen Einzelfällen könnte damit auch eine Weitergabe von Daten an kantonale oder nationale Behörden (BAG) gefordert werden.
Auskunft, Einsicht und Herausgabe
Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Krankengeschichte einsehen oder auch eine digitale Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.
Umweltschutz und digitale Krankengeschichte
Aus Gründen des Umweltschutzes verzichtet die Frauenpraxis Buchenhof soweit möglich auf Papiernutzung und vermeidet Papierkopien, FAX oder Postversand. Gemäss Bundesrat sind Praxen verpflichtet, alle Daten digital zu erheben und Abrechnungen digital an Trustcenter weiterzuleiten. Der Papierausdruck von Daten oder Rechnungskopien und deren Versand mit der Post ist überflüssig, teuer und negativ für die Umwelt, daher wird darauf verzichtet. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Freundliche Grüsse
Frauenpraxis Buchenhof
Dr. med. Ruth Draths und Team